Erfahrenen/e Empfangmitarbeiter/in gesucht!

von: Verena Eder
WebmasterVeröffentlicht:
20. 08. 2013

Position: Empfangsmitarbeiter/in
Status: Mitarbeiter/in
Vorgesetzte: Inhaber, Direktion
Unterstellte: Auszubildende
Ziel der Stelle:
- Organisation eines reibungslosen Ablaufes des Empfangs
- Gewährleistung des höchst möglichen Servicestandards
- Optimale Auslastung der Gästezimmer
- Aufbau und Pflege der Kundenkontakte
- Optimale Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen des Hauses
Einzelaufgaben:
- Kontrolle der Erledigung aller gängigen Empfangsaufgaben wie Check in/out,
Weckdienst, Erfüllen der Gästewünsche, Reparaturaufträge etc. - Erfüllung und Einhaltung der Servicestandards
- Ausbau und Pflege von Kontakten bei bestehenden Kunden
- Führen von persönlichen und telefonischen Verkaufsgesprächen mit Kunden
- Erledigung der üblichen Korrespondenz, Kontrolle durch Abteilungsleiter
- Professionelle Bearbeitung von Kundenreklamationen im möglchen Rahmen
- Weiterleitung potentieller Neukunden an den Verkauf
- Teilnahme an abteilungsspezifischen Meetings und Umsetzung der abteilungsrelevanten Inhalte
- Philosophie des Hotels
- Weitergabe von Informationen und Anfragen an die betreffende Abteilung
- Unmittelbare Unterrichtung der Direktion über besondere Vorkommnisse
Kompetenzen:
Fachlich:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Hotelfachfrau/mann
- Genaue Kenntnisse der internen Abläufe eines Hotelbetriebes
- Computerkenntnisse der gängigen Soft- und Hardware
- Deutsch in Wort und Schrift
- Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Persönlich:
- Verantwortungsbereitschaft
- Organisationstalent
- Flexibilität
- Kooperationsbereitschaft
- Eigeninitiative
- Einfühlungsvermögen
- Lernbereitschaft
- Diplomatischer Umgang mit Problemen aller Art
- Absolute Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
- Vorbildliches und repräsentatives Auftreten in gepflegter Kleidung
Kollektivvertragliches Mindestgehalt für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe beträgt EUR 1.572,00 brutto monatlich, zuzüglich Zulagen gemäß Kollektivvertrag. Bei entsprechender Qualifikation ist eine Überzahlung möglich.
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